Intel XML Software Suite for Java 1.2 discount Intelinet Internet Security Suite 3.1 oem Intelli HyperSpeed 2005 1.8
Startseite · Links · Kontakt · über uns · AGB · Download · Preis 2010Mittwoch, September 08, 2010
Navigation
Die Musiker
FAQ
Fotogalerie
Titelliste
Equipment
Impressum
Referenzen
Jobangebote bei Bartlos
Download

Zufalls Foto


Wolkramshausen Hoffest 2009
Online Stats
Gäste Online: 2
Mitglieder Online:
Keine Mitglieder Online


Registrierte Mitglieder: 99
Neustes Mitglied: hanybal95

Besucher Heute: 57
Besucher Online: 2
Max. Onlinerekord: 31
Max. Tagesrekord: 27422
Besucher Gestern: 845
Besucher Monat: 5638
Besucher Gesamt: 1465719

Letzten 24h: 
























AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bartlos

§1
Die Gruppe ist in der gesamten Ausgestaltung und Darbietung ihres Programms frei und nicht an Weisungen gebunden. Hinweise oder Anregungen des Veranstalters oder seiner Beauftragten können sich lediglich auf technische oder lokalbedingte Details beziehen. Ein Rügerecht, bezüglich einer eventuellen künstlerisch oder technisch unzureichenden Ausstattung, steht dem Veranstalter nicht zu. Dem Veranstalter ist das Repertoire und die Besetzung der Band bekannt. Künstlerische Pausen, die sich dem Zeitaufwand und des Schwierigkeitsgrades der Show anpassen, werden max. 20 min. nicht überschreiten. Das schließt die Programmunterbrechung durch den Veranstalter selbst nicht aus. Die Pausenlänge errechnet sich aus der Länge der vorangegangenen Spielzeit.
§2
Die Zahlungsweise bestimmt Bartlos und erfolgt, außer in Ausnahmen, immer in Bar oder mit Verrechnungsscheck. Über alle, insbesondere finanzielle Vereinbarungen dieses Vertrages, wird absolutes Stillschweigen gegenüber Dritten vereinbart, soweit nicht eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
§3
Die Band reist, in der Regel(Ausnahme die PA wird gestellt), mit eigener professioneller Ton- und Lichtanlage mit großer Stromaufnahme. Für die elektrischen und elektronischen Elemente der Verstärker und Lichtanlage sind folgende Anschlüsse unbedingt erforderlich: 1x 32A CEE (Europastecker), außerdem 1x 16A CEE, beides in Bühnennähe (max. 5Meter entfernt). Sollte dies nicht möglich sein bitten wir um eine Rücksprache. Der Veranstalter garantiert die Einhaltung aller einschlägigen Sicherheitsbestimmungen für seine Anlagen und Anschlüsse des Veranstaltungsortes und seiner Partner. Bei einer unzureichender Absicherung oder absichtlicher Trennung der Stromzufuhr der elektrischen Anlagen, kann es zu Zerstörungen leicht empfindlicher elektronischer Geräte und Lautsprecher kommen. Haftbar bei solchen Schäden ist der Veranstalter.
§4
Zur Ermöglichung eines rechtzeitigen Aufbaus und Einstellens der Anlagen müssen die Techniker der Gruppe mindestens 6 Stunden vor Veranstaltungsbeginn Zugang zu allen erforderlichen Räumen haben und alle Anschlüsse nutzen können. Dies umschließt auch die Anfahrtswege, die für die Durchfahrt der Bandfahrzeuge frei sein müssen. Ebenso werden Stellplätze in Bühnennähe für 4 PKW, unbedingt aber für zwei Transporter oder LKW gefordert. Dafür ist der Veranstalter verantwortlich. Die Techniker der Band benötigen, zur besseren Übersicht und optimaler Klangeinstellung in der Mitte des Raumes, ca. 25m vor der Bühne, einen Platz von 3m x 3m (T,L) mit gutem Sichtkontakt. Bei Transportwegen über 20m vom LKW bis zur Bühne, Treppen über 10 Stufen und sonstigen erschwerten Bedingungen wie tiefer Sand, Schlamm, schlechter Witterung oder ähnliches., werden je nach Erschwernis mindestens zwei Hilfskräfte benötigt. Nach vorheriger Absprache, können diese auch von Bartlos gegen ein Aufgeld von 50€ pro Person mitgebracht werden. Die Hilfskräfte werden ca. 1 Stunde bei Ankunft und 1 Stunde nach der Show beansprucht.
§5
Technische, akustische und künstlerische Proben, die die Eigenart des Veranstaltungsortes bedingt, liegen, in Anzahl und Dauer, im Ermessen der Gruppe. Während des Aufbaus und des Soundchecks der Gruppe sich keine Gäste anwesend! Bei Openair Veranstaltungen sind entsprechende Überdachungen für Bühne und Technikbereich bereitzustellen. Weiterhin ist der Betrieb der Anlage bei einer Temperatur unter 15° Grad nicht möglich. Die erforderlichen Bühnenmaße betragen mind. 8m x 6m x 1m, min. 6m x 5m x 0.5m (B,T,H). Bei Zelten ist die Höhe der Bühne im Verhältnis zur Traufenhöhe anzupassen. In den meisten Fällen höchstens 40cm. Da das Effektlicht in Form einer Videoprojektion (Beamer) die gesamte Bühnenbreite in Anspruch nimmt, dürfen Banner und sonstiges Werbematerial ausdrücklich nur nach Absprache aufgehangen werden. Möglich ist das projektieren der Banner durch unseren Lichttechniker in Spielpausen und vor Beginn. Dazu benötigen wir das erforderliche Material auf entsprechendem Medium wie CD oder USB Stick.
§6
Zum derzeitigen Personal von Bartlos zählen drei Techniker. Gegebenenfalls werden Pressefotographen bzw. Videofirmen beauftragt bei der VA zu arbeiten. Für diese Personen gelten außer Catering dieselben Geschäftsgebaren wie bei einem Bandmitglied von Bartlos. Sie werden sich durch einen gesonderten Backstagepass ausweisen, oder auf einer separaten Gästeliste, die dem Veranstalter vorher auszuhändigen ist, aufgeführt. Des Weiteren haben die Spielerfrauen der Musiker und Techniker freien Zugang zur VA und Backstages.
§7
Bei Krankheit oder sonst wie unumgänglich bedingtem Ausfall eines oder mehrerer Angestellten der Gruppe, sorgt die Gruppe für Ersatz. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehende Gruppierung, wenn sie in nicht nur geringem Maße als die für diese Veranstaltung angekündigte Gruppierung erkennbar ist, als engagiert. Die derzeitige Gruppierung umfasst 6 Musiker. Der VA erklärt sich damit einverstanden, dass bei gegebener Spielfähigkeit Veränderungen in der Besetzung (Musikeranzahl) möglich sind. Sollte das Eintreffen der Gruppe aufgrund höherer Gewalt nicht oder nur verspätet möglich sein, wird sie ausdrücklich von einer Konventionalstrafe befreit. Gleiches gilt auch für Rundfunk und Fernsehproduktionen die sich kurzfristig ergeben und nicht vermeiden lassen. Im gegebenen Fall wird entsprechend des Veranstaltungsrahmens nachgespielt bzw. innerhalb von zwei Wochen ein neuer Termin, zum Nachholen des Gastspiels, vereinbart.
§8
Ohne vorherige Genehmigung der Gruppe, die gegebenenfalls von der Zahlung einer Zusatzvergütung abhängig gemacht wird, darf die gesamte Darbietung der Gesellschaft auf keinerlei mechanisch oder elektro- elektronische Bild- oder Tonträger aufgenommen oder aufgezeichnet werden. Gleiches gilt auch für die Wiedergabe oder Sendung derartiger Aufzeichnungen.
§9
Der Veranstalter übernimmt die Hotelreservierung / Unterbringung wie folgt:.5DZ (ab 150km Entfernung).Zimmer mit Bad. Die Kosten der Übernachtung trägt der Veranstalter.
§10
Da die Band mit An- und Abreise in den meisten Fällen 12 und mehr Stunden unterwegs ist, ist ein für die Tageszeit angebrachtes Mahl (kein Fastfood) sowie bei Aufenthalt über 6 Stunden am VA Ort eine zweite Mahlzeit und ausreichend Getränke zur Verfügung zu stellen. Die Kosten hierfür trägt der Veranstalter. Da die Bartlosen in den Spielpausen nicht die Zeit haben, sich an überfüllten Theken anzustellen um dann mit event. betrunkenen Personen den weiteren Ablauf des Abends zu besprechen, bitten wir den Veranstalter einen Vertreter des Hauses (z.B. Kellner) zu beauftragen, die gesamte Versorgung am Abend für die Band abzusichern! Auch sofort nach Ankunft am Veranstaltungsort wäre ein kühles Getränk nicht schlecht. Danke Bei einer Selbstverpflegung (nur nach vorheriger Absprache) werden auf keinen Fall Gaststättenpreise akzeptiert.!!!!!!!!!! Ausnahme für diesen Vertragsabschnitt ist ein kostenloses Büffet!
§11
Der Band wird eine saubere, abschließbare Garderobe mit Spiegel und Waschgelegenheit in Bühnennähe zur Verfügung gestellt.
§12
Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die durch Feuer, Einbruch, Diebstahl und mutwillige Beschädigung entstanden sind, soweit sie nicht von der Gruppe selbst verursacht worden. Er hat dafür zu sorgen, dass Dritte den Bühnen- und Technikpultbereich nicht betreten, nicht beschädigen und nichts entwenden können (einschließlich Künstlergarderobe).
§13
Die Band reist mit eigenen Ton und Lichttechnikern (auch wenn die Technik vom Veranstalter gestellt wird), die fest zum Personal gehören und als solche behandelt werden.
§14
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und wären im Übrigen nicht verbindlich. Auch bei Vertragsabschlüssen im Ausland oder mit ausländischen Veranstaltern oder deren Vertragspartnern gilt deutsches Recht und der Vertragsentwurf in deutscher Sprache als verbindlich. Übersetzungsfehler gehen zu Lasten des Veranstalters oder dessen Vertragspartners. Die Kündigungsfrist dieses Vertrages beträgt 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.Gerichtsstand und Zahlungsort ist in jedem Fall der inländische Geschäftssitz der Gruppe Bartlos in Nordhausen.


Bewertung
Die Bewertung ist nur für Mitglieder verfügbar.

Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich, um abzustimmen.

Fantastisch! Fantastisch! 100% [1 Abstimmung]
Sehr Gut Sehr Gut 0% [Keine Abstimmungen]
Gut Gut 0% [Keine Abstimmungen]
Durchschnittlich Durchschnittlich 0% [Keine Abstimmungen]
Schlecht Schlecht 0% [Keine Abstimmungen]
Login
Username

Passwort



Noch kein Mitglied?
Klicke hier um dich zu registrieren.

Passwort vergessen?
Fordere Hier ein neues an
Ereignisse
MoDiMiDoFrSaSo
1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30
Copyright © 2008